"Tipps vom Anwalt"
Aktuelle Urteile
Familien-, Erb- und Unterhaltsrecht
Der nur biologische – nicht rechtliche – Vater hat kein Umgangsrecht mit seinem biologischen Kind, wenn zwischen ihm und dem Kind keine sozial-familiäre Beziehung und kein sozial-familiäres Band besteht.
(OLG Karlsruhe 2 UF 206/06)
Hat der Antragsteller in Kenntnis einer Alkoholkrankheit über längere Zeit hinweg eine zumutbare und Erfolg versprechende Suchtbehandlung unterlassen, so ist ihm auch unterhalts-rechtlich der Vorwurf einer ebenso unvernünftigen, wie leichtfertigen und damit mutwilligen Herbeiführung seiner eigenen Bedürftigkeit zu machen mit der Folge, dass ein Unterhaltsan-spruch entfällt.
(OLG Naumburg 14 WF 16/06)
Miet-, Wohnungs- und Grundstücksrecht
Die Kosten einer Sach- und Haftpflichtversicherung, die der Vermieter während des bestehen-den Mietverhältnisses für das Mietobjekt abschließt, können anteilig auf die Mieter umgelegt werden, wenn im Mietvertrag die Kosten einer derartigen Versicherung als umlagefähige Betriebskosten bezeichnet sind und dem Vermieter das Recht eingeräumt ist, auch neu entstehende Betriebskosten auf die Mieter umzulegen.
(BGH VIII ZR 80/06)
Wiederkehrende Kosten, die dem Vermieter zur Prüfung der Betriebssicherheit einer tech-nischen Anlage (hier: Elektroanlage) entstehen, sind Betriebskosten, die bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit den Mietvertragsparteien als „sonstige Betriebskosten“ auf den Mieter umgelegt werden können.
(BGH VIII ZR 123/06)
Ein Verzicht des Vermieters auf das Recht, das Wohnungsraummietverhältnis wegen Eigen-bedarfs zu kündigen, bedarf – wie der gesamte Mietvertrag – der Schriftform, wenn der Verzicht für mehr als ein Jahr gelten soll.
(BGH VIII ZR 223/06)
Die außerordentliche fristlose Kündigung eines Mietverhältnisses über Wohnraum wegen erheblicher Gesundheitsgefährdung nach §§ 543 Abs. 1, 569 Abs. 1 BGB ist grundsätzlich erst zulässig, wenn der Mieter dem Vermieter zuvor eine angemessene Abhilfefrist gesetzt oder eine Abmahnung ausgesprochen hat.
(BGH VIII ZR 182/06)
Die Errichtung einer Pergola (hier: Holzschutzgestell mit Acrylglasdach auf der Terrasse) stellt in der Regel eine bauliche Veränderung dar. Ein durch die bauliche Veränderung über das hinnehmbare Maß hinaus beeinträchtigter Wohnungseigentümer kann auch dann Beseiti-gung verlangen, wenn die Eigentümerversammlung bestandskräftig beschlossen hat, die Maß-nahmen in jederzeit widerruflicher Weise zu dulden.
(OLG München 34 Wx 33/06)
Das Anbringen einer Garderobe im Treppenhaus bedarf als Inanspruchnahme des Alleinge-brauchs an Teilen des Gemeinschaftseigentums der Zustimmung sämtlicher Wohnungseigen-tümer.
(OLG München, 34 Wx 136/05)
Ein generelles Haustierhaltungsverbot in einem Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer
ist unzulässig.
(OLG Saarbrücken 5 W 154/06)
Vertragsrecht / Allgemeine Geschäftsbedingungen
Einem Gebrauchtwagen, der bei Gefahrübergang auf den Käufer betriebsfähig und verkehrs-sicher ist, fehlt nicht deswegen die vereinbarte Beschaffenheit „fahrbereit“, weil der Motor wegen eines fortschreitenden Schadens nach einer Fahrstrecke von höchstens 2.000 km ausgetauscht werden muss. Mit der Angabe in einem Gebrauchtwagenkaufvertrag, dass das Fahrzeug „fahrbereit“ ist, übernimmt der Verkäufer nicht ohne weiteres die Gewähr im Sinne einer Haltbarkeitsgarantie dafür, dass das Fahrzeug auch noch nach Gefahrübergang über einen längeren Zeitraum oder über eine längere Strecke fahrbereit bleibt.
(BGH VIII ZR 72/06)
Der Autovermieter hat über die Erstattungsfähigkeit von Unfallersatztarifen eine Aufklä-rungspflicht. Versichern die Mitarbeiter einer Autovermietung einem unfallgeschädigten Mieter eines Ersatzfahrzeugs, dass es mit der Regulierung der Mietwagenkosten keinerlei Probleme geben werde und erfolgt diese Erklärung wider besseres Wissen, weil dadurch ein überhöhter Unfallersatztarif vereinbart wird, so stehen dem Mieter Schadenersatzsprüche gegen das Mietwagenunternehmen zu.
(BGB XII ZR 72/04)
Wird in einen Pkw-Motor ein leistungssteigernder Chip zur Steuerung der Motorelektronik eingebaut („Chip-Tuning“), der das Abgasverhalten des Motors verändert, so erlischt die Betriebserlaubnis, wenn der Einbau des Chips nicht unverzüglich durch einen amtlich aner-kannten Sachverständigen abgenommen und eine Bestätigung nach § 22 I 5 StVZO erteilt wird. Das gilt auch dann, wenn für den Chip das Gutachten eines Technischen Dienstes
§ 19 III 1 Nr. 4 a StVZO vorliegt.
Wird der Chip wieder ausgebaut, so lebt die erloschene Betriebserlaubnis dadurch nicht automatisch wieder auf.
(OLG Karlsruhe 1 U 181/06)
Auch bei einem verschleißbedingten Mangel innerhalb von 6 Monaten nach Gefahrübergang muss der Verkäufer eines gebrauchten Kfz die gesetzliche Vermutung widerlegen, dass das Fahrzeug bereits ursprünglich fehlerhaft war.
Beim Kauf eines Gebrauchtwagens gehört es auch ohne ausdrückliche Vereinbarung zur ver-traglich vorausgesetzten Beschaffenheit, dass bei den vom Fahrzeughersteller vorgeschrie-benen Inspektionen sämtliche erforderlichen Arbeiten durchgeführt wurden.
(OLG Koblenz 5 U 768/06)
Wenn die sinnvolle Verwendung eines Kaufgegenstandes eine verständliche Bedieungsanlei-tung voraussetzt, dann ist ihr gänzliches Fehlen ebenso wie ihre Lückenhaftigkeit in wesent-lichen Punkten als Mangel der Kaufsache anzusehen. Treten von daher bei entsprechendem Gebrauch der ansonsten einwandfreien Kaufsache Fehlfunktionen auf, reicht es aus, wenn der Käufer diese konkret beschreibt. Es ist dann Aufgabe des Verkäufers, zu erkennen, ob die Ursache dieser Fehlfunktionen auf einem technischen Defekt oder aber auf der Unzulässigkeit der Bedienungsanleitung beruht.
(OLG München 6 U 4082/05)
Wird einem Passanten in der Passage eines Einkaufszentrums unerwartet eine Bügelpresse zum Kauf angeboten, so handelt es sich bei dem darauf zustande gekommenen Vertrag um ein widerrufliches Haustürgeschäft.
(LG Dresden 13 S 299/06)
Es kann nicht von vornherein davon ausgegangen werden, dass die Überlassung eines Mobiltelefons durch Eltern an ihr minderjähriges Kind auch den Abschluss von Verträgen über die Inanspruchnahme von Klingeltönen umfasst. Im Regelfall umfasst die Überlassung nämlich nur den Mobilfunkverkehr mit Eltern, Freunden und Mitschülern. Auch die Eltern als Inhaber des Anschlusses haften nicht für Verbindlichkeiten aus solchen
Verträgen. Weder kann von einer Vertretungsmacht des Kindes für die Eltern ausgegangen werden noch gibt es eine generelle Haftung des Inhabers eines Mobilfunkanschlusses für sämtliche, mittels der über diesen Anschluss abgewickelten Rechtsgeschäfte.
(AG Düsseldorf 52 C 17756/05)
Haftungs- und Versicherungsrecht
Wenn dem Geschädigten zuzumuten ist, einen Mietwagen kostengünstiger zum Normaltarif anzumieten (z. B. wenn er im Besitz einer Kreditkarte ist), kann er nicht Ersatz der höheren
Mietwagenkosten nach dem Unfallersatztarif verlangen.
(BGH VI ZR 18/06)
Der Versicherer ist leistungsfrei, wenn der Versicherungsnehmer ein von seiner Ehefrau aus-gefülltes Schadensformular blanko unterschreibt, in dem sie die Frage nach seinem tatsäch-lichen Alkoholgenuss vor einem Unfall unzutreffenderweise verneint.
(OLG Saarbrücken 5 U 6/06)
Ein mobiles Navigationsgerät ist ohne besondere Vereinbarung kein versicherten Zubehörteil
i. S. v. § 12 AKB. Aus diesem Grunde braucht im Falle des Diebstahls der Kaskoversicherer nicht einzutreten.
(LG Hannover 8 S 17/96)
§ 26 ARB 94 ist so zu verstehen, dass Verkehrs-Rechtschutz nicht besteht, wenn der in einen Unfall verwickelte Pkw auf ein Kind des Versicherungsnehmers zugelassen ist, das bereits volljährig ist und einer Berufstätigkeit nachgeht.
(LG Leipzig 9 S 123/06)
Arbeits- und Sozialrecht
Ein Auszubildender unterliegt während des Bestandes des Ausbildungsverhältnisses einem Wettbewerbsverbot. Verletzt er dieses schuldhaft, so ist er schadensersatzpflichtig.
(BAG 10 AZR 439/05)
Falsche Angaben in einer Bewerbung können auch Jahre später noch zu einer Kündigung führen, wenn der Bewerber sein Zeugnis bei der Bewerbung gefälscht hatte.
(LAG Baden-Württemberg 5 Sa 25/2006)
Auch nebenberufliche Übungsleiter (hier: Tätigkeit einer Frau für einen Anbieter 40 Wochen im Jahr als Übungsleiterin für Kinderturnkurse) können den Status eines Arbeitnehmers haben und damit Kündigungsschutz genießen, wenn sie direkt in die Organisation des Unternehmens eingebunden sind.
(LAG Hamburg 8 Sa 19/06)