Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Vertragsschluss
Die mit unserem Internetauftritt feilgebotenen Dienstleistungen sind zu verstehen als Einladungen zur Abgabe Ihrer Angebote (Invitationes ad offerendum). Indem Sie uns anrufen oder über uns ein Gutachten bestellen, unterbreiten Sie uns ein rechtsverbindliches Angebot. Dieses Angebot wird angenommen, sobald die Telefonverbindung mit einem unserer Anwälte zustande kommt. Damit ist der Vertrag mit Nordanwalt abgeschlossen. Haben Sie ein Gutachten bestellt, kommt der Vertrag mit dem Ihr Angebot bestätigenden Rechtsanwalt zustande.
§ 2 Ihre Vertragspartner>
Der Vertrag kommt bei telefonischer Rechtsberatung mit der Gemeinschaft der Nordanwälte zustande. Der Vertrag kommt bei in Auftrag gegebenen Gutachten mit dem das Gutachten erstellenden Rechtsanwalt zustande.
§ 3 Haftung
- Die zum Nordanwalt gehörenden Anwälte haften bei der telefonischen Rechtsberatung gesamtschuldnerisch.
- Bei der Erstellung eines in Auftrag gegebenen Gutachtens haftet ausschließlich der Rechtsanwalt, welcher das Gutachten erstellt hat. Dieser ist verpflichtet sich dem aufgebenden Mandanten mit Namen und ladungsfähiger Anschrift zu erkennen zu geben.
- In allen Fällen ist die Haftung von Nordanwalt oder des ein Gutachten erstellenden Anwaltes für den Fall einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf 250.000,00 €.
§ 4 Untervollmacht / Ausländisches Recht
- Die Anwälte von Nordanwalt bearbeiten den erteilten Auftrag selbst oder in Zusammenarbeit mit anderen Rechtsanwälten. Sie sind zur Erteilung von Untervollmachten berechtigt.
- Die Prüfung ausländischen Rechtes ist nicht geschuldet.
§ 5 Gebührenvereinbarung / Form
- Seit dem 01. Juli 2006 sind die Beratungs- und Gutachtengebühren aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (Nrn. 2100 bis 2103 RVG VV) ersatzlos gestrichen. Die Kappungsgrenze für Beratungen und Gutachten liegt gemäß § 34 Abs. III RVG bei 250,- € netto. Gemäß § 4 Abs. 1 RVG bedürfen die Vereinbarungen höherer als der gesetzlichen Gebühren der Schriftform (§ 126 BGB). Die Vereinbarung einer niedrigeren als der gesetzlichen Gebühr bedarf keiner Form.
- Die Vergütungen für die Leistungen vom Nordanwalt bzw. des ein Gutachten erstellenden Rechtsanwaltes richten sich für den Fall des Zustandekommen des Vertrages mithin nach den auf der Startseite ausgelobten Preisen
§ 6 Verschwiegenheitspflicht
Die Teammitglieder von Nordanwalt und deren Mitarbeiter verpflichten sich, soweit im Internet technisch möglich, sowohl die Regeln des Datenschutzes und der Datensicherheit als auch die Pflicht zur Verschwiegenheit einzuhalten und zu wahren.
§ 7 Rechts- und Gerichtsstand
- Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den zustande gekommenen Verträgen ist für Kaufleute im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechtes oder öffentlich rechtliche Sondervermögen Elmshorn.
Schlußbestimmung
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen rechtlich unwirksam sein, oder unwirksam werden, so gilt nur diese Vorschrift als nicht vereinbart. Der Bestand des Gesamtvertrages wird durch die Unwirksamkeit der Einzelbestimmung nicht berührt.